Allgemeine Reisebedingungen von African Dream Tours

Stand Mittwoch, 7. Juli 21

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von African Dream Tours, Inh. Nicole Häusermann

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter African Dream Tours, Inh. Nicole Häusermann (nachfolgend African Dream Tours genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.

Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von African Dream Tours bucht oder  African Dream Tours ausdrücklich als Reisevermittler einer Pauschalreise eines anderen Reiseveranstalters oder einzelner Reiseleistung (z.B. Nur-Flug) oder verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. In diesen Fällen kommen die Allgemeinen Reisebedingungen/Geschäftsbedingungen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters bzw. Leistungserbringers zur Anwendung, sofern diese wirksam einbezogen wurden.

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 Grundlage ist das nach individueller Betreuung und Beratung erstellte unverbindliche und freibleibende Angebot von African Dream Tours, nebst ergänzenden Informationen von African Dream Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende African Dream Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von African Dream Tours zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird African Dream Tours dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.

1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das African Dream Tours für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern African Dream Tours auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist African Dream Tours gegenüber die Annahme des neuen Angebotes ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.

1.4 African Dream Tours weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen African Dream Tours und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

  1. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform (PDF) übermittelt wurde.

Sofern die im jeweiligen Angebot enthaltenen Flüge oder Übernachtungsleistungen seitens der Leistungsträger von African Dream Tours diesem gegenüber sofort zur Zahlung fällig werden oder ein Flugticket sofort nach bestätigter Buchung ausgestellt werden muss, behält sich African Dream Tours das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Reisende von African Dream Tours vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 6 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.

2.2 Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig.

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform (PDF) erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

2.4 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.

2.5 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist African Dream Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Reisenden die in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu berechnen. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder African Dream Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat.

  1. Leistung, Leistungsänderung & Preisänderung nach Vertragsschluss

3.1 Leistung

  1. a) Die Leistungsverpflichtung von African Dream Tours ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem individuell erstellten Angebot unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.
  2. b) Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sind von African Dream Tours nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von African Dream Tours hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

3.2 Leistungsänderung

  1. a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von African Dream Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. African Dream Tours hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
  2. b) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von African Dream Tours gesetzten angemessenen Frist
  • die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, oder
  • ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
  • die Teilnahme an einer von African Dream Tours gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn der Reisende gegenüber African Dream Tours nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von African Dream Tours unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.

  1. c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern African Dream Tours bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3.3 Preisänderung

  1. a) African Dream Tours bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich Änderungen der Wechselkurse, der Treibstoffkosten, der Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren, Einreisegebühren oder Luftsicherheitskosten, sowie Steuererhöhungen auf gebuchte Leistungen, Touristenabgaben oder staatliche Nationalparkgebühren ergeben.

(aa) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann African Dream Tours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  • bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann African Dream Tours vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  • in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann African Dream Tours vom Reisenden verlangen.

(bb) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben oder Steuern (insbesondere Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, staatliche Nationalparkgebühren) gegenüber African Dream Tours erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

(cc) Sofern der Reisepreis wegen Änderung des Wechselkurses erhöht wird, hat African Dream Tours dem Reisenden offen zu legen, welchen Kurs er zu welchem Zeitpunkt für die Reiseausschreibung ursprünglich zu Grunde gelegt hat, wobei der Stichpunkt für die Wechselkursänderung nach dem Tag des Vertragsschlusses ist.

  1. b) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Eine Preisänderung durch African Dream Tours ist nur dann zulässig, wenn African Dream Tours den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet, sowie hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt und dies spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgt; eine Preiserhöhung ist African Dream Tours nur bis 8 Prozent möglich.
  2. c) Der Reisende ist berechtigt, von African Dream Tours eine Preissenkung bis 8 Prozent aus den gleichen Gründen zu verlangen, die African Dream Tours zu einer Preiserhöhung berechtigen würden und die Änderungen zu niedrigeren Kosten für African Dream Tours führen. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von African Dream Tours zu erstatten. African Dream Tours darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die African Dream Tours tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. African Dream Tours hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
  3. d) Übersteigt die Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann African Dream Tours diese nicht einseitig vornehmen. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von African Dream Tours gesetzten angemessenen Frist
  • entweder die mitgeteilte Preiserhöhung anzunehmen, oder
  • ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
  • die Teilnahme an einer von African Dream Tours gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn der Reisende gegenüber African Dream Tours nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Hierüber wird der Reisende von African Dream Tours unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet. Das Angebot zur Preiserhöhung muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn dem Reisenden gegenüber erfolgen; ein späteres Preiserhöhungsbegehren ist African Dream Tours nicht möglich.

  1. e) Ist die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern African Dream Tours bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
  1. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)

4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber African Dream Tours unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) zu erklären.

4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert African Dream Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann African Dream Tours eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von African Dream Tours zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3 African Dream Tours hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei African Dream Tours oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:

Stornopauschale:

Aufgrund der individuell ausgearbeiteten Pauschalreisen verzichten wir auf pauschalierte Stornobedingungen, sondern weisen dieses für jede einzelne Pauschalreise im jeweiligen Angebot sowie der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausdrücklich aus.

4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, African Dream Tours nachzuweisen, dass African Dream Tours durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von African Dream Tours ausdrücklich empfohlen. Diese ist nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages und kann bei einem Rücktritt vom Reisevertrag generell nicht erstattet werden; gleiches gilt für den Anteil einer in einem Versicherungspaket enthaltenen Reisekostenrücktrittsversicherung.

4.7 Ist African Dream Tours infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung African Dream Tours nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. Im Übrigen haften der Ersatzteilnehmer und der Reisende African Dream Tours gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tatsächlich anfallenden Mehrkosten.

  1. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn

5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

5.2 Sofern African Dream Tours auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, werden dem Reisenden bis zum 28. Tag vor Reiseantritt die African Dream Tours durch die Umbuchung entstehenden Aufwendungen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungs- oder Stornokosten (bei nicht-erstattbaren Tarifen) für gebuchte Flüge oder Übernachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen fallen. Diese entstehenden und nachweisbaren Aufwendungen werden dem Reisenden vor einer Umbuchung klar und deutlich mitgeteilt, ebenso wie ein aufgrund der Umbuchung geänderter Reisepreis aufgrund tagesaktueller Preise für die bei den Leistungsträgern von African Dream Tours nötigen Neubuchungen oder abweichender Saisonzeiten.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die African Dream Tours ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. African Dream Tours wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. African Dream Tours empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.

  1. Kündigung durch African Dream Tours

African Dream Tours kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch African Dream Tours nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt African Dream Tours, so behält African Dream Tours den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die African Dream Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen  Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

  1. Mitwirkungspflichten des Reisenden

8.1 Reiseunterlagen

Der Reisende hat African Dream Tours oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von African Dream Tours mitgeteilten Frist erhält.

8.2 Mängelanzeige

African Dream Tours ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel African Dream Tours gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von African Dream Tours vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von African Dream Tours vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel African Dream Tours direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters von African Dream Tours nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von African Dream Tours für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.

Der Vertreter von African Dream Tours ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Soweit African Dream Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

8.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende African Dream Tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch African Dream Tours verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung:

  1. a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform (PDF) aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch African Dream Tours lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
  2. b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich African Dream Tours gemäß den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an African Dream Tours entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß lit. a).
  1. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von African Dream Tours für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch African Dream Tours gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2 African Dream Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Musicalaufführungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von African Dream Tours sind. African Dream Tours haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens African Dream Tours ursächlich waren.

9.3 African Dream Tours haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von African Dream Tours oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

  1. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung

10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber African Dream Tours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) geltend zu machen.

10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen African Dream Tours an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.

10.4 African Dream Tours weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass African Dream Tours nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte African Dream Tours freiwillig daran teilnehmen, wird African Dream Tours die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (PDF) informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.

  1. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

11.1 African Dream Tours unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn African Dream Tours nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.

11.3 African Dream Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende African Dream Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass African Dream Tours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

  1. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet African Dream Tours, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist African Dream Tours verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald African Dream Tours weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss African Dream Tours den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss African Dream Tours den Reisenden über den Wechsel informieren. African Dream Tours muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und African Dream Tours findet deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Reisende kann African Dream Tours nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von African Dream Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von African Dream Tours vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

  1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und African Dream Tours anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder
  2. wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Stand: 10.11.2020 / ©JD

Reiseveranstalter:

African Dream Tours, Inh. Nicole Häusermann

Ardeystraße 36, 58300 Wetter

Tel.: +49 2335 / 8857800

Fax: +49 2335 / 8857801

E-Mail: nicole@african-dream-tours.de

www.african-dream-tours.de

Datenschutzhinweis:

Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von African Dream Tours, Inh. Nicole Häusermann sowie deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf https://wp.me/PwJcq-2UU hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von African Dream Tours, Inh. Nicole Häusermann angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.

Fernabsatzverträge:

African Dream Tours, Inh. Nicole Häusermann weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen African Dream Tours, Inh. Nicole Häusermann und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

Reiseversicherungen:

African Dream Tours, Inh. Nicole Häusermann empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

Irrtum bei Preisangaben und Terminen vorbehalten